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Allgemeine Geschäftsbedingungen
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§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich
1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
2. Verbraucher i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Kunde i. S. d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss
1. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen.
Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
3. Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
4. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer.
Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
5. Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.
6. BLUETOOL IT-Sicherheit ist zur Einhaltung der Lieferfrist nur verpflichtet, wenn der Kunde seine Vertragspflichten erfüllt hat.
7. Nachträgliche Wünsche des Kunden nach Änderungen oder Ergänzungen verlängern die Lieferzeit in angemessenem Umfang. Das gleiche gilt bei unvorhergesehener Ereignisse wie höhere Gewalt, Mobilmachung, Krieg, Arbeitskampf, kriegsähnliche Ereignisse oder sonstige Unruhen, Streik oder andere Fabrikationsunterbrechungen.
§ 3 Eigentumsvorbehalt
1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
3. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
4. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 3. und 4. dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
5. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
6. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.
7. Bei Pfändung oder anderer Beeinträchtigungen durch Dritte ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich auf unser Eigentum hinzuweisen. Weiterhin ist er verpflichtet, uns unverzüglich telefonisch oder per Fax zu informieren sowie nachfolgend schriftlich zu unterrichten.
§ 4 Widerrufs- und Rückgaberecht
I. Fernabsatzvertrag mit Widerrufsklausel
1. Der Verbraucher hat das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Ware zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware gegenüber dem Verkäufer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
2. Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Widerrufsrechts bei einem Bestellwert bis zu EUR 40 der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert über EUR 40 hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen.
3. Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als "neu" verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen.
II. Fernabsatzvertrag mit Rückgabeklausel
1. Der Verbraucher hat das Recht, die Ware innerhalb von zwei Wochen nach Eingang zurückzugeben. Das Rückgaberecht kann nur durch Rücksendung der Ware oder, wenn die Ware nicht als Paket versandt werden kann, durch Rücknahmeverlangen ausgeübt werden; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
2. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Rückgaberechts bei einem Bestellwert bis zu EUR 40 der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert über EUR 40 hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen.
3. Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als "neu" verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen.
III. Haustürgeschäfte mit Widerrufsklausel
1. Der Verbraucher hat das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
2. Wir behalten uns vor, die Ware erst nach Ablauf der Widerrufsfrist zu liefern.
3. Der Verbraucher ist, sofern er bereits im Besitz der Ware ist, bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Widerrufsrechts bei einem Bestellwert bis EUR 40 der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert über EUR 40 hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen.
4. Der Verbraucher hat Wertersatz für die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als "neu" verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen.
IV. Haustürgeschäfte mit Rückgabeklausel
1. Der Verbraucher hat das Recht, die Ware innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss zurückzugeben. Das Rückgaberecht kann nur durch Rücksendung der Ware oder, wenn die Ware nicht als Paket versandt werden kann, durch Rücknahmeverlangen ausgeübt werden; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
2. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Rückgaberechts bei einem Bestellwert bis zu EUR 40 der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert über EUR 40 hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen.
3. Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als "neu" verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen.
§ 5 Vergütung
1. Ist der Käufer Unternehmer gilt folgendes: Die sich aus der jeweiligen Preisliste ergebenden Preise verstehen sich ab Leverkusen. Mehrwertsteuer und andere gesetzliche Abgaben, sowie Verpackung, Transportkosten, Transportversicherungen und Abwicklungspauschalen werden jeweils entsprechend der jeweiligen Preisliste berechnet.
2. Ist der Käufer Verbraucher gilt folgendes: Der gegenüber dem Verbraucher angebotene Kaufpreis ist bindend Im Kaufpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Beim Versendungskauf versteht sich der Kaufpreis zuzüglich einer Versandkostenpauschale in Höhe von EUR 25
3. Dem Kunden entstehen bei Bestellung durch Nutzung der Fernkommunikationsmittel keine zusätzlichen Kosten.
Der Kunde kann den Kaufpreis per Nachnahme, Rechnung oder Kreditkarte leisten.
4. Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware innerhalb von 10 Tagen den Kaufpreis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.
Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
3. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden.
Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Gefahrübergang
1. Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.
2. Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über.
3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
§ 7 Gewährleistung
1. Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
2. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
4. Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.
5. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
Wählt der Kunde nach gescheiteter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
6. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziff. 4 dieser Bestimmung).
7. Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
8. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
9. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
§ 8 Haftungsbeschränkungen
1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
3. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.
§ 9 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
Ergänzungen für die Dienstleistung
1. Vertragsschluss
a) Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebotes von BLUETOOL IT-Sicherheit zustande. BLUETOOL IT-Sicherheit wird zur Durchführung der Dienstleistungen und anderen vertraglichen Leistungen entsprechend qualifiziertes Personal zur Verfügung stellen.
b) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht Vertragsinhalt. BLUETOOL IT-Sicherheit erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Basis des jeweiligen Angebots oder eines Supportvertrages sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht anders lautende schriftliche Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien getroffen wurden.
2. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang wird im jeweiligen Projektangebot festgelegt.
3. Ansprüche bei Mängeln (Gewährleistung)
a) Soweit BLUETOOL IT-Sicherheit zur Nutzung zu überlassende Softwareprogramme entwickelt regelt sich die Gewährleistung wie folgt: BLUETOOL IT-Sicherheit übernimmt für das funktionsfehlerfreie Laufen der Software entsprechend der im Pflichtenheft oder in einer anderweitigen Leistungsbeschreibung aufgeführten Anforderungen und dafür, dass sie dem anerkannten Stand der Technik entspricht und nicht Mängel aufweist, eine Gewährleistung von 1 Jahr nach Abnahme. Kommt BLUETOOL IT-Sicherheit in einer vom Vertr spartner gesetzten angemessenen Frist seiner Mängelbeseitigungsverpflichtung nicht nach, kann der Vertragspartner die erforderliche Mängelbeseitigungsmaßnahmen auf Kosten und Gefahr von BLUETOOL IT-Sicherheit selbst treffen oder von Dritten vornehmen lassen. Erst nach einem Misslingen der Nacherfüllung steht dem Vertragspartner ein Recht auf Wandlung oder Minderung zu. Kommt BLUETOOL IT-Sicherheit mit der Erbringung der vertragliche Leistung in Verzug, ist ein Projektabbruch und eine Vertragsbeendigung erst dann zulässig, wenn eine angemessene Frist zur Nachleistung fruchtlos verstrichen ist, die Parteien einvernehmlich festgelegt haben. Bei fruchtlosem Ablauf der Nachfrist, hat der AUFTRAGGEBER dem AUFTRAGNEHMER binnen acht Tagen schriftlich mitzuteilen, ob er am Vertrag festhält oder den Vertrag beendet.
Geht diese Erklärung nicht innerhalb von acht Tagen BLUETOOL IT-Sicherheit zu, gilt der Vertrag als beendet. Den AUFTRAGGEBER trifft die volle Beweislast für die rechtzeitige Absendung und den rechtzeitigen Zugang der Erklärung beim AUFTRAGNEHMER.
Der Vertragspartner muss offensichtliche Mängel, die nicht schon in der Abnahmeerklärung aufgeführt wurden, innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Abnahme des Vertragsgegenstandes schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Vertragspartner trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
Kleinere Mängel, die Funktion und Nutzungsmöglichkeit des Vertragsgegenstandes nicht beeinflussen, hindern die Abnahme nicht, wenn BLUETOOL IT-Sicherheit dies verlangt und unverzügliche Mängelbeseitigung zusagt.
Wegen unerheblicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Läuft eine von BLUETOOL IT-Sicherheit gesetzte angemessene Frist zur Abnahme ergebnislos ab, gilt die Abnahme als erteilt.
b) Im Übrigen, insbesondere für Pflegeleistungen, gilt dienstvertragsrechtliche Gewährleistung.
c) Eine Gewährleistung entfällt, sofern der Kunde ohne schriftliche Zustimmung des Unternehmers Programme selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Mangel nicht durch die von ihm oder von dem Dritten vorgenommene Programmänderung verursacht wurde.
d) Die Leistungs- und Gewährleistungspflichten seitens BLUETOOL IT-Sicherheit gemäß dieser Bedingungen entfallen, wenn der Vertragspartner etwaige Vertragssoftware unter nicht freigegebenen Bedingungen einsetzt.
e) Sind etwa gemeldete Mängel nicht BLUETOOL IT-Sicherheit zuzurechnen, wird der Vertragspartner BLUETOOL IT-Sicherheit den Zeitaufwand und die angefallenen Kosten - insbesondere Reisen - zu den üblichen Sätzen vergüten.
4. Ausführung der Leistungen
a) Entstehen im Rahmen der Abwicklung von Vertragsverhältnissen zwischen den Vertragsparteien Uneinigkeiten über den Inhalt EDV-technischer Begriffe und Symbole, Qualitätserfordernisse oder ähnliches, gilt die Einhaltung der jeweiligen zur Zeit des Vertragsabschlusses geltenden DIN-Normen als vereinbart.
b) Wird eine DIN-Norm nach Vertragsabschluss, aber vor der Fertigstellung des Vertragsgegenstands geändert, ist BLUETOOL IT-Sicherheit im Rahmen des Zumutbaren gehalten, die Anforderungen der neuen Norm zu berücksichtigen. Wesentliche Änderungen der Programmierarbeiten sowie umfangreiche Programmänderungen muss BLUETOOL IT-Sicherheit nicht vornehmen, soweit dies nur durch einen nicht unerheblichen zeitlichen oder finanziellen Mehraufwand zu erreichen ist.
5. Rechte an Programmen und Daten
a) Die Frage der Inhaberschaft etwaiger bei der Erbringung der Leistungen entstehenden Schutzrechte und die Frage der jeweiligen Nutzungs- und Verwertungsrechte / Lizenzen bei von BLUETOOL IT-Sicherheit zu erstellender Software, wird im jeweiligen Arbeitsauftrag geregelt.
b) In jedem Fall behält sich BLUETOOL IT-Sicherheit das Recht vor, Programme ähnlicher Aufgabenstellung unter Nutzung der Erkenntnisse und Erfahrungen aus dem aktuellen Projekt, für andere Kunden zu entwickeln.
c) Werden durch die Benutzung der von BLUETOOL IT-Sicherheit erstellten Software Schutzrechte Dritter verletzt, hat BLUETOOL IT-Sicherheit auf seine Kosten nach Wahl des Vertragspartners diesem das Recht zur Nutzung der geschützten Programme zu verschaffen oder den jeweiligen Vertragsgegenstand schutzfrei bei Aufrechterhaltung des Qualitätsstandards zu gestalten. BLUETOOL IT-Sicherheit stellt den Vertragspartner ferner von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen Schutzrechtsverletzungen gegen Vertragspartner geltend machen.
6. Haftung
a) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von BLUETOOL IT-Sicherheit auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
Gegenüber Unternehmern haftet BLUETOOL IT-Sicherheit bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
b) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Vertragspartners aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei BLUETOOL IT-Sicherheit zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Vertragspartners.
c) Schadensersatzansprüche des Vertragspartners wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn BLUETOOL IT-Sicherheit Arglist vorwerfbar ist.
d) Ein Mitverschulden des Vertragspartners (z.B. unzureichende Datensicherung) ist diesem anzurechnen.
e) BLUETOOL IT-Sicherheit haftet nicht für Leistungen oder Eigenschaften von Produkten, die von Dritten - bereitgestellt werden, oder die vom Vertragspartner während eines Projektes anderweitig eingebracht werden. Dies gilt auch dann, wenn durch Mängel an diesen Produkten, oder Leistungen der bestimmungsgemäße Nutzen der dem Vertrag mit BLUETOOL IT-Sicherheit zugrunde lag nicht erreicht wird.
f) Im Übrigen haftet BLUETOOL IT-Sicherheit im Hinblick auf jegliche vertraglich vereinbarten Leistungen nur bis zur Höhe des Betrages, den der AUFTRAGGEBER tatsächlich gemäß dem jeweiligen Arbeitsauftrag an BLUETOOL IT-Sicherheit gezahlt hat. Ein Arbeitsauftrag in diesem Sinne ist die einzeln abgrenzbare Leistung durch die der Schadensersatzanspruch des AUFTRAGGEBERS begründet wird.
7. Mitwirkungspflichten
a) Der Vertragspartner hat BLUETOOL IT-Sicherheit jederzeit bei der Realisierung der vertraglich vereinbarten Leistung zu unterstützen. Er hat BLUETOOL IT-Sicherheit alle erforderlichen Informationen und Auskünfte zu erteilen.
b) Soweit der Vertragspartner einer Mitwirkungspflicht nicht rechtzeitig nachkommt, gerät der BLUETOOL IT-Sicherheit mit zeitlich nach gelagerten Leistungspflichten nicht in Verzug, soweit BLUETOOL IT-Sicherheit zuvor die Erbringung der Mitwirkungspflicht schriftlich unter Angabe der unzureichenden Punkte gerügt hat. Die vereinbarten Termine verschieben sich in einem solchen Fall um den Zeitraum der eingetretenen Verzögerung.
c) Stellt BLUETOOL IT-Sicherheit fest, dass Angaben, Informationen, oder andere Mitwirkungsleistungen des Vertragspartners fehlerhaft, unvollständig oder sonst zur Durchführung des Auftrages nicht geeignet sind, so wird er den Vertragspartner darauf schriftlich unverzüglich hinweisen. Mit dem Hinweis tritt die gleiche Wirkung ein, als sei die Mitwirkungsleistung nicht rechtzeitig erbracht.
8. Vertragsänderungen
Der Vertragspartner kann abweichende Änderungen des jeweiligen Auftrags verlangen, wenn sie erforderlich sind, um den mit dem Vertragsgegenstand verbundenen Erfolg zu erreichen oder zu sichern. Für andere Änderungen kann ein zusätzliches Entgelt verlangt werden. Vertragsänderungen und die mit ihr in Zusammenhang stehenden Zusatzvereinbarungen bedürfen der Schriftform. Kommt eine Anpassung der vertraglichen Regelungen nicht innerhalb eines Monats zustande, nachdem die Erforderlichkeit einer Anpassung geltend gemacht wurde, so werden die Arbeiten ohne Berücksichtigung des Änderungsverlangens weitergeführt, falls der Vertragspartner den Vertrag nicht kündigt. Bei Werkleistungen gilt im Falle der Kündigung § 649 BGB mit der Maßgabe, dass BLUETOOL IT-Sicherheit neben der Kostenerstattung Anspruch auf Vergütung seines Arbeitsaufwandes bis zum Kündigungszeitpunkt hat. Dieser Anspruch entfällt, falls BLUETOOL IT-Sicherheit die Berücksichtigung des Änderungsverlangens oder Anpassung der vertraglichen Regelungen ohne sachlich gerechtfertigten Grund verweigert hat.
9. Vertraulichkeit / Abwerbungsbeschränkung
a) Vertrauliche Informationen, die von einer Vertragspartei der anderen übergeben werden, sind eindeutig als vertraulich zu bezeichnen. Die gesetzlichen Bestimmungen über Datenschutz sind zu beachten. Eine Weitergabe der Informationen an Dritte außerhalb des Unternehmensbereiches des Empfängers bleibt ausgeschlossen. Dem Empfänger ist es nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei gestattet, Unterlagen mit vertraulichen Informationen ganz oder teilweise, gleich in welcher Art, zu vervielfältigen. Nach Beendigung eines jeweiligen Auftrages ist der Empfänger verpflichtet, die Unterlagen der jeweils anderen Vertragspartei zurückzugeben.
b) Diese Vertraulichkeitsbedingungen sind nicht als Einschränkung des Rechts der Vertragspartner auszulegen, unabhängig Produkte zu entwickeln oder zu erwerben, ohne dass die vertraulichen Informationen des anderen Vertragspartners verwendet werden. Des Weiteren kann jeder Vertragspartner zu jedem Zweck die Erkenntnisse verwenden, die aus dem Zugriff auf oder der Arbeit mit vertraulichen Informationen entstehen, sofern der Vertragspartner die vertraulichen Informationen vertraulich behandelt. Der Begriff "Erkenntnisse" bedeutet technische Informationen hinsichtlich Computer-Software-Technologie in nicht greifbarer Form, die von Personen erlangt werden können, die Zugriff zu vertraulichen Informationen hatten, einschließlich Ideen, Konzepte, Know-how oder darin enthaltenen Verfahren. Die Vertragspartner sind nicht dazu verpflichtet, die Einsetzung solcher Personen zu begrenzen oder zu beschränken oder eine Vergütung für Arbeiten zu zahlen, die aus der Verwendung von Erkenntnissen resultieren. Dies bedeutet jedoch nicht, dass einem Vertragspartner eine Lizenz hinsichtlich der Urheberrechte und Patente des anderen Vertragspartners gewährt wird.
c) Während der Laufzeit von Verträgen und für die Dauer eines (1) Jahres nach Ablauf eines jeweiligen Arbeitsauftrages darf weder BLUETOOL IT-Sicherheit noch der Vertragspartner direkt einen Mitarbeiter des anderen abwerben, der unmittelbar an der Ausführung des jeweiligen Arbeitsauftrages beteiligt ist.
10. Abrechnungsmodalitäten
a) Die Vergütung wird in dem jeweiligen Angebot von BLUETOOL IT-Sicherheit festgelegt. Basis für die Abrechnung von Dienstleistungen ist die jeweils gültige Preisliste oder anders lautende schriftliche Vereinbarungen. Basis für die Abrechnung von Werkleistungen ist die jeweils gültige Preisliste oder anders lautende schriftliche Vereinbarungen. Anfallende Nebenkosten und Spesen werden ebenfalls entsprechend der jeweils gültigen Preisliste abgerechnet.
Alle Rechnungen sind zahlbar nach Erhalt, rein netto, sofern nicht ausdrücklich anders auf der Rechnung ausgewiesen. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten sich BLUETOOL IT-Sicherheit vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
b) Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch BLUETOOL IT-Sicherheit anerkannt wurden.
c) Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
11. Laufzeit und Kündigung
Die Laufzeiten werden in dem jeweiligen Projektangebot von BLUETOOL IT-Sicherheit festgelegt. Im Übrigen gilt folgendes: Ein Vertragspartner kann den Vertrag oder einen Arbeitsauftrag kündigen, wenn der andere Vertragspartner eine Vertragspflicht wesentlich verletzt oder nicht erfüllt und diese Verletzung oder Nichterfüllung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach schriftlicher Anzeige durch den anderen Vertragspartner behebt. Bei Kündigung dieses Vertrages oder eines Arbeitsauftrages gibt jeder Vertragspartner alle von dem anderen Vertragspartner erhaltenen vertraulichen Informationen und Kopien hiervon zurück oder vernichtet diese; der AUFTRAGGEBER übernimmt im Falle von Dienstleistungen, die nach Zeitaufwand vergütet werden die gesamte Vergütung, Auslagen und sonstige Kosten für BLUETOOL IT-Sicherheit, die vom AUFTRAGGEBER zu zahlen sind und die bis zum Kündigungstag entstanden sind; im Falle von Werkleistungen ist BLUETOOL IT-Sicherheit berechtigt, die volle vereinbarte Vergütung zu verlangen, muss sich jedoch anrechnen lassen, was BLUETOOL IT-Sicherheit infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder anderweitig erwirbt. Dieser Anspruch entfällt, wenn eine Kündigung oder Aufhebung des Vertrages auf einer wesentlichen Vertragsverletzung von BLUETOOL IT-Sicherheit beruht.
12. Sonstiges
a) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
b) Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der BLUETOOL IT-Sicherheit. Dasselbe gilt, wenn der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
c) Sollten einzelne Bestimmungen des jeweiligen Vertrages mit dem Vertragspartner oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
d) Soweit nichts anderes vereinbart wird, ist Erfüllungsort der Sitz von BLUETOOL IT-Sicherheit.
Leverkusen, 08.April 2003
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